Wenn ein Paar geheiratet hat und dann höchstwahrscheinlich schon zusammenwohnt, ist es wichtig, hier die Finanzen für beide Ehepartner vorteilhaft zu regeln. Eine sehr beliebte Variante hierbei ist das gemeinsame Girokonto, das von beiden genutzt werden kann. Gemeinsames Girokonto in der Ehe Dies bringt einige Vor-, aber auch Nachteile mit sich. So kann dieses Konto zum Beispiel dafür benutzt werden, alle Kosten, die für das Zusammenleben anfallen, zu begleichen. Dabei sollte jeder der Ehepartner monatlich einen festgelegten Betrag auf das Konto einzahlen. Weiterhin hat jeder so einen guten Überblick über seine Finanzen und weiß, wann etwas ausgegeben wurde. Dies kann aber auch auf der anderen Seite zu Diskussionen führen, besonders wenn einer, eine größere Abhebung von dem Konto machen will, mit der der andere nicht einverstanden ist. Welche Voraussetzungen sollten die Ehepartner mitbringen, dass ein gemeinsames Girokonto am besten funktioniert? Zum einen ist natürlich Vertrauen ein wichtiger Teil, wenn man ein gemeinsames Konto eröffnen möchte. Weiterhin sollte keiner der Beiden geizig sein oder nicht mit Geld umgehen können, da dies sonst zu Spannungen und Unausgewogenheit führen kann. Erst wenn diese Punkte erfüllt sind, ist ein gemeinsames Konto auch sinnvoll. Gemeinsames Tagesgeldkonto nach der Hochzeit Das Tagesgeldkonto unterscheidet sich in zwei wichtigen Punkten vom Girokonto, zum einen in der Höhe der Zinsen und zum anderen darin, das man hier zwar täglich über sein Geld verfügen kann, dies aber nur durch Überweisungen auf ein vorher festgelegtes Referenzkonto. Aus diesem Grund biet sich das Tagesgeldkonto besonders dafür an, monatliche Rechnungen zu bezahlen, wie Autosteuern, Gasrechnung oder etwas Ähnliches. Weiterhin ist dieses Konto sehr gut für Geldgeschenke geeignet, da sich hier die Geldsumme, durch die relativ hohen Zinsen, schnell vermehren kann. Zum Schluss ist das Tagesgeldkonto noch sinnvoll, weil man noch besser als bei dem Girokonto einen Überblick und die Kontrolle über sein gemeinsames Konto hat. Hier kann zwar auch jeder Ehepartner das Geld abheben, wenn er dies wünscht, aber nur auf ein anderes Konto und nicht in bar. Dabei gelten für diese Art des Kontos dieselben Voraussetzungen der Ehepartner, die auch beim gemeinsamen Girokonto erfüllt sein sollten, bevor man sich ein Tagesgeldkonto zulegt.
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